Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

  1. Sämtliche, auch zukünftige, Vertragsabschlüsse und Lieferungen erfolgen zu nachstehenden Bedingungen.
  2. Abweichende Bedingungen, Ergänzungen, Nebenabreden oder Vorschriften in Auftragsformularen des Käufers sind nur dann verbindlich, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden.

§2 Erfüllungsort und Gerichtsstand, Anwendbares Recht und Wirksamkeit

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Voitsberg
  2. Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  3. Durch Herausgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle früheren außer Kraft gesetzt.

§3 Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich gegen Nachnahme, bzw. gegen Vorkasse. Bei Sonderbestellungen ist eine Anzahlung von mind. 50% zu entrichten. Diese Anzahlung kann nicht zurückerstattet werden.

§4 Versand

  1. Der Versand von Ersatzteilen und Zubehör durch
  2. Wir liefern die bestellten Waren umgehend auf dem günstigsten Transportweg aus. Vorrangig per Post als Nachnahme. Der Versand erfolgt in der Regel ab Lager, kann aber aus Kostengründen auch ab Hersteller, bzw. Kommissionslagern erfolgen.
  3. Beruht die Nichteinhaltung einer Lieferfrist auf unvorhergesehenen oder vom Verkäufer nicht zu vertretenden Ereignissen, insbesondere der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten, so ist der Kunde berechtigt, uns zunächst schriftlich eine angemessene Nachlieferfrist zu setzen. Nach fruchtlosen Ablauf der Nachfrist, kann er vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch auf Schadenersatz ergibt sich für den Kunden daraus nicht.
  4. Verzögert sich die Versendung versandbereiter / Abholung abholbereiter Ware aus Gründen, die vom Käufer zu vertreten sind, so können die Teile auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.

§5 Reklamationen / Transportschäden

  1. Erhaltene Ware ist sofort auf Vollständigkeit und Transportschäden zu prüfen. Reklamationen können nur innerhalb einer sehr kurzen Frist beim Transporteur geltend gemacht werden. Nach Überschreitung der Frist kann der Transporteur nicht mehr haftbar gemacht werden, und das Risiko geht auf Sie als Besteller über.
  2. Unwesentliche Mängel, die Funktionstüchtigkeit der Sache nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
  3. Teile und Sonderanfertigungen, die speziell für den Käufer bestellt bzw. angefertigt wurden, verpflichten zur Abnahme und sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Anzahlungen für Sonderbestellungen können nicht zurückerstattet werden. Hier wird die Anzahlung als Rück-Einlagerungsgebühr berechnet.

§6 Gewährleistung, Haftung

  1. Die Gewährleistung für gebrauchte reparaturbedürftige Teile, die zum selbst Regenerieren verkauft werden, ist prinzipiell ausgeschlossen. Der Käufer akzeptiert dies mit seiner Unterschrift auf der Rechnung bei Übergabe oder bei Bestellung aus dem Internet.
  2. Auf Neuteile und alle in unserem Katalog enthaltenen Ersatz- und Verschleißteile gewähren wir eine Garantie von 12 Monaten ab Rechnungsstellung. Bei Neuteilen wird im Gewährleistungsfall, d.h. bei Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes oder bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, kostenlos nachgebessert oder Ersatz geliefert. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist fehl, bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten, Wandelung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) verlangen.
  3. Die Gewährleistung entfällt, wenn die Mängel der gelieferten Sache auf unsachgemäße Verwendung, mangelnder Wartung oder fehlerhafte Montage durch den Käufer zurückzuführen sind oder wenn Betriebs- und Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen werden, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht der Originalspezifikation entsprechen.
  4. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet der Verkäufer nur in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§7 Rücksendungen, Irrtümer, Druckfehler

  1. Ist Ihnen bei der Bestellung ein Irrtum unterlaufen, nehmen wir diese Teile wieder zurück, wenn es sich um eine schriftliche Bestellung gehandelt hat und das Teil noch Originalverpackt ist, gegen Bezahlung einer Kostenpauschale (u.a. für Wiedereinlagerung) in Höhe von 15% des Kaufpreises oder mind. 15,- Euro. Rücklieferungen sind "frei" zu senden.
  2. Druckfehler im Katalog können vorkommen. Eine Gewähr bezüglich der Typenliste und Zuordnung der Teile wird jedoch abgelehnt, zumal viele Fahrzeuge mit Gebrauchtersatzteilen aus anderen Typen repariert wurden

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§8 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die im Katalog angegebenen Preise beinhalten die zur Zeit gültige Mehrwertsteuer von 20%. Unsere Preise basieren auf Listenpreisen der entsprechenden Importeure. Sollten sich die Preise innerhalb des Gültigkeitszeitraumes des Kataloges wesentlich erhöhen (über 10%), behalten wir uns vor, diesen Artikel nicht zur Auslieferung zu bringen, sofern wir Sie über die neue Preisgestaltung nicht telefonisch unterrichten konnten.
  2. Neuerscheinende Kataloge ersetzen alle bisherigen Kataloge, Preislisten und Aktionsblätter.
  3. Kostenvoranschläge für Instandsetzungs- und Einbauarbeiten werden so genau wie möglich aufgestellt, sind aber unverbindlich.
  4. Zahlungen sind sofort ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung ausgenommen Vorauszahlung. Schecks werden keine angenommen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Bei Zielüberschreitung werden Zinsen und Provision gemäß den Banksätzen für kurzfristige Kredite berechnet, ohne das es einer Mahnung des Verkäufers bedarf.
  5. Zahlungsverzug hat Lieferverzug zu Folge.
  6. Reparaturarbeiten sowie Einbauarbeiten an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen inklusive Reifendienst sind sofort bei Fahrzeugübergabe bar zu bezahlen.

§9 Eigentumsvorbehalt

  1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich aller Nebenforderungen Eigentum des Verkäufers. Das Eigentum an der gelieferten Ware verbleibt auch bei unserer Firma im Falle der Weiterverarbeitung. Der Auftraggeber ist aber berechtigt, die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern.
  2. Im Falle der Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware tritt der Auftraggeber hiermit bis zur vollen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen, die ihm aus Veräußerung entstandenen Forderungen gegen seine Abnehmer, mit allen Nebenrechten an uns ab.
  3. Bei Fahrzeugreparaturen aller Art erkennt der Kunde mit seiner Unterschrift auf der Rechnung an, dass er mit dem Wert seines Fahrzeugs für offene Rechnungen haftet. Nach der 3. Mahnung und anschliessender einhaltung einer Frist von 10 Werktagen ist die Fa.Tom-F berrechtigt das Fahrzeug zum Reperaturwert zu veräussern!